Kinderschutz

Konzept zum Schutz von Kindern und Jugendlichen der SG Taucha 99 e. V.

(10.12.2025)

Inhaltsverzeichnis

1. Grundhaltung & Positionierung des Vereins

2. Verantwortlichkeiten im Verein

3. Präventionsmaßnahmen

4. Führungszeugnisse & Eignungsprüfung

5. Regelungen im Trainings- & Vereinsalltag

6. Interventionsleitlinien – Vorgehen im Krisenfall

7. Zusammenarbeit & Netzwerk

8. Evaluation & Weiterentwicklung

9. Anhänge

a. Handlungsleitfaden

b. Verhaltenskodex

c. Ehrenkodex LSB Sachsen

d. Vorstandsbeschluss

1. Grundhaltung & Positionierung des Vereins

Die SG Taucha 99 trägt eine besondere Verantwortung gegenüber allen Kindern und Jugendlichen, die im Verein aktiv sind. Ziel ist es, ein sicheres Umfeld zu schaffen, in dem Kinder sich sportlich, persönlich und sozial positiv entwickeln können.

Der Verein verurteilt jede Form von Gewalt, körperlich, seelisch oder sexualisiert, sowie Diskriminierung jedweder Art. Diese Haltung ist Grundlage allen Handelns und orientiert sich an den Leitsätzen des DFB, des SFV sowie an bestehenden Präventionskonzepten.

Die SG Taucha 99 hat mit Vorstandsbeschluss vom Februar 2025 und durch die satzungsmäßige Verankerung des Kinderschutzes die Verpflichtung übernommen, das vorliegende Kinderschutzkonzept verbindlich umzusetzen.

Der Verein gewährleistet damit, dass Präventions-, Interventions- und Dokumentationsstandards verbindlich für alle Mitarbeitenden gelten und fortlaufend evaluiert werden.

„Der Verein, seine Mitglieder und Mitarbeiter bekennen sich zu den Grundsätzen eines umfassenden Kinder- und Jugendschutzes u.a. auf der Grundlage des Bundeskinderschutzgesetzes und treten für die Integrität und die körperliche als auch seelische Unversehrtheit und Selbstbestimmung der anvertrauten Kinder und Jugendlichen ein.“

(Satzung SG Taucha 99 e.V. §2 (4) – Kinderschutz)

Kinder sollen sich wohlfühlen, Vertrauen aufbauen können und jederzeit eine verlässliche Ansprechstelle haben. Prävention, Sensibilisierung und klare Verhaltensregeln sind unverzichtbare Bausteine dieses Schutzkonzeptes.

2. Verantwortlichkeiten im Verein

Kinderschutzbeauftragter (Anlaufstelle):

Daniel Schneider
E-Mail: schneider.danyel87@gmail.com

Er ist erste Ansprechperson für Kinder, Eltern, Trainer und externe Stellen. Daniel Schneider nimmt Hinweise, Sorgen oder Beobachtungen auf und leitet je nach Situation die notwendigen Schritte ein (Dokumentation, Weiterleitung, Kontakt zum Jugendamt oder SFV).

Zugeordnetes Vorstandsmitglied:

Benjamin Wesp, Sportlicher Leiter Grundlagen- & Aufbau-Bereich
benjamin-wesp@sg-taucha-99.de

Gemeinsam koordinieren beide die Präventionsarbeit, organisieren Schulungen, überprüfen Maßnahmen und stehen in Kontakt mit externen Fachstellen.

3. Präventionsmaßnahmen

3.1 Schulungen & Information

Alle Trainer, Betreuer und Funktionsträger nehmen regelmäßig an Schulungen zu Kinderschutz relevanten Themen teil. Der Verein stellt zudem Informationsmaterialien auf der Homepage, bei Elternabenden und in internen Bereichen bereit.

3.2 Verhaltenskodex / Ehrenkodex

Alle Trainer, Betreuer und ehrenamtlich Tätigen verpflichten sich zur Einhaltung eines verbindlichen Verhaltenskodex, sowie den Ehrenkodex auf Basis des LSB Sachsen.

Respekt vor der Intimsphäre der Kinder
Keine unangemessenen körperlichen Kontakte
Sensibler Umgang mit Sprache
Keine Geheimnisse zwischen Trainer und Kind
Transparente Kommunikation

Die Kodexe werden jährlich bestätigt und ist Bestandteil der Vereinsstruktur.

4. Führungszeugnisse & Eignungsprüfung

Alle Personen, die im Verein mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen und alle 3 Jahre erneuern.

Wichtig:

Einsicht nur durch berechtigte Personen
Keine Speicherung sensibler Daten
Bei Eintragungen gemäß §72a SGB VIII → keine Tätigkeit im Kinderbereich
Verweigerung → Einsatzverbot

5. Regelungen im Trainings- & Vereinsalltag

Die SG Taucha richtet sich nach bewährten Leitlinien der Sportjugend Sachsen, des Landessportbund Sachsen und des Sächsischen Fußballverbandes.

5.1 Trainings- & Betreuungssituationen

Nach Möglichkeit sind zwei Betreuende anwesend.
Einzelbetreuung nur in Ausnahmefällen, stets transparent und nachvollziehbar.

5.2 Duschen & Umkleiden

Strikte Trennung von Kindern und Erwachsenen.
Betreten der Umkleiden nur nach vorherigem Anklopfen.
Keine Foto-/Videoaufnahmen.

5.3 Körperkontakt

Nur funktional, vorher angekündigt & erklärt.
Trost oder Ermunterung nur im angemessenen Rahmen.

5.4 Fahrten & Übernachtungen

Keine Einzelübernachtung von Betreuern mit Kindern.
Geschlechtergetrennte Räume.
Bei Autofahrten keine Mitnahme einzelner Kinder ohne vorherige elterliche Genehmigung.

5.5 Privatbereich & Geschenke

Besuche im Privatbereich der Betreuenden sind unzulässig. Keine individuellen Geschenke ohne Absprache.

6. Interventionsleitlinien, Vorgehen im Krisenfall

Im Verdachtsfall handeln wir schnell, professionell und zum Schutz des Kindes nach dem „Handlungsleitfaden zum Kinderschutz bei der SG Taucha 99“

7. Zusammenarbeit & Netzwerk

Die SG Taucha arbeitet aktiv mit folgenden Partnern:

Sächsischer Fußballverband (SFV)
Landessportbund Sachsen
Jugendamt Leipzig / Nordsachsen
Beratungsstellen & Kinderschutzhilfe

8. Evaluation & Weiterentwicklung

Das Konzept wird jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst. Rückmeldungen von Trainern, Eltern und Kindern fließen aktiv ein.